Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Keramiker/Keramikerin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
93412
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2009)
Die alte Ausbildungsordnung vom 19. März 1984 wurde an die zeitgemäßen Anforderungen einer modernen und praxisnahen Berufsausbildung und an den aktuellen Stand der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Eine Ausbildung mit einer Spezialisierung in die drei Fachrichtungen Scheibentöpferei, Baukeramik und Dekoration gibt es nicht mehr. Die neue Struktur der Verordnung sieht erstmals Pflicht- und Wahlqualifikationen vor. Die Ausbildungsordnung gliedert sich in die Abschnitte A, B und C, wobei die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten (Abschnitt A) und die integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Abschnitt C) Pflichtqualifikationen sind, die alle zukünftigen Auszubildenden zu absolvieren haben. Als Vertiefung und Erweiterung der Pflichtqualifikationen können je nach dem Bedarf der Ausbildungsbetriebe und dem Wunsch der Auszubildenden zwei Wahlqualifikationen aus Abschnitt B gewählt werden. Es empfiehlt sich, diese Wahlqualifikationen schon bei Vertragsbeginn im Ausbildungsvertrag festzulegen, da diese in der Zwischenprüfung als auch in der Gesellenprüfung mit abgeprüft werden. Für die Vermittlung der Wahlqualifikationen sind insgesamt 72 Wochen Ausbildungszeit vorgesehen.