Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Chemielaborant/Chemielaborantin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Analysieren von anorganischen und organischen Stoffen hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen Zusammensetzungen, Planen von Versuchsabläufen und Aufbauen von Apparaturen, Herstellen von anorganischen und organischen Präparaten nach Vorgaben, Trennen von Stoffgemischen, Reinigen, Identifizieren und Charakterisieren der Stoffe, Optimieren von Herstellungsvorschriften und Verfahren für Präparate gemeinsam mit Naturwissenschaftlern, Entwickeln und Optimieren von Analyseverfahren gemeinsam mit Naturwissenschaftlern, Durchführen von physikalischen Untersuchungen zur Bestimmung von Stoffkonstanten und chemischen Kennzahlen, Protokollieren und Dokumentieren der Versuchsabläufe; Arbeiten mit deutsch- und englischsprachigen Vorschriften, Einsetzen von Computern zur Gerätesteuerung, zur Datenerfassung, -verarbeitung und -weitergabe sowie zur Dokumentation, Informationsbeschaffung und für logistische und organisatorische Zwecke, Auswerten von Mess- und Untersuchungsdaten und Bewerten der Ergebnisse, Berücksichtigen von Vorschriften zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Arbeitsstoffen und Geräten, Umweltgerechte Entsorgen von Abfallstoffen, Anwenden von Maßnahmen des Qualitätsmanagements.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Chemielaboranten/-laborantinnen arbeiten in Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionslaboratorien von (insbesondere chemischer und pharmazeutischer) Industrie und Hochschulen, in der medizinischen Analytik, im Umweltschutz, in Materialprüf- und Untersuchungsämtern.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Wahlqualifikationen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
vom 25.06.2009 (BGBl. I S. 1600)
vom 30.12.2016 (BGBl. I S. 39)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 03.03.2020 (BGBl. I S. 326)
Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
vom 24.04.2020 (BGBl. I S. 868)
vom 10.02.2022 (BGBl. I S. 174)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Fortbildung / Umschulung
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung 15/2020: Moderne Laborberufe im digitalen Zeitalter. Drei neue Ausbildungsordnungen für Chemie-, Biologie- und Lacklaboranten und -laborantinnen, 30.04.2020
- Digitale Kompetenzen in der Laboranten-Ausbildung (Bundesarbeitgeberverbände Chemie e.V.) – Ausbildungskampagne "Elementare Vielfalt" (ElVi)
- Chemielaborant/Chemielaborantin. Die Lösung ist die Lösung (Bayerischer Rundfunk, Stand: 22.01.2018) - Video und Berufsinformationen