Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Keramiker/Keramikerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
handwerkliches Herstellen von keramischen Produkten, Handhaben und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen, Auswählen keramischer Rohstoffe und vorbereiten keramischer Massen, Farben und Glasuren, Form- und Oberflächengestaltung keramischer Erzeugnisse, Trocknen und Brennen keramischer Rohlinge, Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukeramiken, Freidrehen keramischer Gefäße auf der Töpferscheibe, Entwerfen und Umsetzen von Dekoren auf keramischen Erzeugnissen, Mitwirken bei Planung und Durchführen von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing, Führen von Gesprächen mit internen und externen Kunden unter Berücksichtigung kultureller Besonderheiten und verkaufsfördernder Maßnahmen, selbstständiges und teamorientiertes Planen und Organisieren der Arbeit unter Verwendung von Informa-tions- und Kommunikationsmitteln, Beachten der Vorschriften des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Keramiker und Keramikerinnen arbeiten in handwerklichen Betrieben zur Herstellung von Gebrauchs-, Dekorations- oder Baukeramik in Serien oder Einzelstücken.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Wahlqualifikationen
Rechtsgrundlagen
vom 27.05.2009 (BGBl. I S. 1177)
vom 15.11.2010 (BGBl. I S. 1540)
Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung
vom 01.03.2011 (BGBl. I S. 363)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin (gesetze-im-internet.de)