Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fahrzeuglackierer/Fahrzeuglackiererin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Selbständiges kundenorientiertes Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team, Planen und Koordinieren der Arbeit, Festlegen der Arbeitsschritte und der benötigten Materialien, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz, Führen von Gesprächen mit Kunden, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Erfassen von Mengen und Zeitaufwand zur Berechnung der erbrachten Leistungen, Prüfen, Bewerten und Vorbereiten für die Endbeschichtung von Untergründen, Durchführen von Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Beschichten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen, Herstellen von Beschriftungen, Design und Effektlackierungen, Instandhalten und Instandsetzen von Oberflächen, Prüfen von elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Bauteilen und Systemen auf Funktion, Durchführen von Demontage- und Montagearbeiten, sowie Ausführen von Verglasungen an Fahrzeugen, Durchführen von Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, Durchführen von Messungen und Dokumentieren der Ergebnisse, Auswählen, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag, Bearbeiten von Werkstoffen und Bauteilen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fahrzeuglackierer/innen sind in handwerklichen Fahrzeuglackierereien und Karosseriereparaturwerkstätten oder auch in der Fahrzeugindustrie tätig.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw, IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin
vom 03.07.2003 (BGBl. I S. 1083)
vom 29.07.2003 (BGBl. I S. 1548)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.