Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fahrzeuglackierer/Fahrzeuglackiererin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
22212
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2003)
Dieser neue Ausbildungsberuf wurde im Zusammenhang mit der Neuordnung der Verordnung über die Berufsbildung zum Maler und Lackierer vom 23. Juni 1975 mit den zuständigen Sozialparteien im Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelt. Die o.a. Verordnung berücksichtigte in einem der beiden Schwerpunkte die Spezialisierung zum Fahrzeuglackierer. Mit der vorliegenden Verordnung ist für den Schwerpunkt Fahrzeuglackierung ein eigenständiger, monostrukturierter Ausbildungsgang geschaffen worden. Der Ausbildungsberuf ist dem Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung entsprechend der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung zugeordnet worden. Ausbildungsberufsbild, Prüfungsanforderungen für die Zwischen- und Gesellenprüfung sowie die Lerninhalte entsprechen den heutigen Standards bzw. dem Anforderungsprofil dieses Wirtschaftsbereiches. Zur Ergänzung und Vertiefung entsprechender Ausbildungsinhalte kann während einer Dauer von acht Wochen eine überbetriebliche Ausbildung erfolgen, sofern dies nicht im Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden kann. Die Ausbildungsordnung gilt gleichermaßen für das Handwerk gemäß § 25 HWO und für die Industrie nach § 25 BBiG.