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Zusatzqualifikationen der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers

Zusatzqualifikation

Anbieter
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg

Bezeichnung der Zusatzqualifikation
Zusatzqualifikationen der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers

Typ der Zusatzqualifikation
Zusatzqualifikation mit IHK oder IHK-Bildungszentrum

Wichtigste Lehrinhalte sowie Lehr- und Lernmethoden
(1) In der Prüfung wird mit dem Prüfling zu jeder vermittelten Zusatzqualifikation ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. (2) Zur Vorbereitung auf das jeweilige fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen. (3) Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe zu beschreiben und den Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu reflektieren. Der Report darf höchstens drei Seiten umfassen. (4) Den Report soll der Prüfling mit einer Anlage ergänzen. Die Anlage besteht aus Visualisierungen zu der praxisbezogenen Aufgabe. Sie darf höchstens fünf Seiten umfassen. (5) Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Ausgehend von der praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch so, dass die jeweiligen Anforderungen der Zusatzqualifikation nachgewiesen werden können. (6) Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten. (7) Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. (8) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Ablauf
An „Industrie 4.0“ (I4.0) oder „Digitalisierung“ und den damit verbundenen Veränderungen von Produktions-, Dienstleistungs- und Geschäftsprozessen führt inzwischen keine Diskussion mehr vorbei. Hinsichtlich der damit verbundenen Anforderungen an Fachkräfte bringen diese wichtigen Schlagworte jedoch noch viele Fragezeichen mit sich. Für welche Tätigkeiten müssen Fachkräfte künftig qualifiziert sein? Welche Veränderungen ergeben sich damit für die berufliche Bildung? Die Sozialpartner der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall, VDMA, ZVEI sowie IG Metall) haben sich mit diesen Fragen in einem sogenannten „Agilen Verfahren“ beschäftigt und dabei vor allem die Ausbildung in einschlägigen Berufsbildern sowie die Fortbildung betrachtet. Im Ergebnis dieses Diskussionsprozesses haben sie insgesamt acht Handlungsempfehlungen erarbeitet und Ende März 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. Drei zentrale Handlungsempfehlungen der Sozialpartner beziehen sich ganz konkret auf die Berufsausbildung in den industriellen Metall- und Elektroberufen und den Mechatroniker. • Teilnovellierung curricularer Vorgaben in Ausbildungsberufen • Aufnahme optionaler Zusatzqualifikationen für zentrale I4.0-Tätigkeitsbereiche • Gestaltungshinweise/Umsetzungshilfen für die I4.0-Aus- und Fortbildung Allen drei Handlungsempfehlungen wird mit den Änderungsverordnungen Rechnung getragen. Die Ausbildungsordnungen der genannten Berufsgruppen wurden in einem kurzen Sachverständigenverfahren punktuell auf Basis konkreter Vorschläge angepasst. Vorteil dieser Vorgehensweise ist die deutlich schnellere Überarbeitung gezielter Ausbildungsinhalte als sie bei einer umfangreicheren Neuordnung möglich gewesen wäre. Eine Herausforderung dieser dynamischen Anpassung stellt die vergleichsweise kurze Zeit dar, die für Information und Rückkopplung mit der Praxis und zur Vorbereitung der Umsetzung der Änderungen in der Ausbildung und in den Prüfungen bleibt. Mit diesem Leitfaden gibt die IHK-Organisation einen Überblick über die Änderungen sowie Neuerungen in der Prüfungsorganisation.

Veranstaltungsort
47051 Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Angebot existiert seit
2018

Zugangsvoraussetzungen

Schulische Vorbildung
Realschulabschluss / Fachoberschulreife

Prüfung

Zu dieser Zusatzqualifikation gibt es eine abschließende Prüfung.

Bezeichnung der prüfenden Stelle
Industrie und Handelskammer Duisburg

Art der Dokumentation
Gesondertes Zeugnis

Informationen zum Anbieter

Name und Adresse des Anbieters
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
Mercatorstr. 22-24
47051 Duisburg

Ansprechpartner/-in
Herr Jürgen Kaiser
Telefon: (02 03) 28 21-3 08
E-Mail: ihk@duisburg.ihk.de

Internet-Adresse
https://www.ihk.de/niederrhein/

Art des Anbieters
IHK / IHK-Bildungszentrum

Informationen für Bewerber/-innen

Ansprechpartner/-in
Frau Verena Schreiber
Telefon: (02 03) 28 21-2 06
E-Mail: schreiber@niederrhein.ihk.de

Informationen für Bewerber/-innen
https://