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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Textil- und Modeschneider/Textil- und Modeschneiderin - Schwerpunkte Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung, Prototypen und Serienfertigung, Schnitttechnik (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

28222

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2015)

Die Berufsausbildung in der Bekleidungsindustrie mit dem zweijährigen Ausbildungsberuf Modenäher/-in und dem dreijährigen Ausbildungsberuf Modeschneider/-in aus dem Jahre 1997 wurde als Stufenausbildung konzipiert. Dieses Konstrukt ist nach dem novellierten Berufsbildungsgesetz im Jahre 2005 in dieser Form nicht mehr anwendbar. Aus diesem Grund wurde für beide überarbeiteten Ausbildungsberufe jeweils eine eigene Ausbildungsordnung erlassen. Neben den stattgefundenen technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in der Branche haben sich im letzten Jahrzehnt zusätzlich erhebliche strukturelle und organisatorische Veränderungen in den Unternehmen ergeben, die sich auch auf die beruflichen Anforderungen und Tätigkeiten der Beschäftigten auswirken. Die nähintensiven Tätigkeitsbereiche wurden zunehmend ins Ausland verlagert, so dass die klassische Bekleidungsfertigung nur noch in Ansätzen in den Musterabteilungen der Unternehmen vorhanden ist (Produktion von Kleinserien, Prototypen, Musterteile). In den Unternehmenszentralen sind heute vor allem die sogenannten Systemkopffunktionen wie Entwicklung, Design, Fertigungssteuerung, Einkauf, Vertrieb, Verwaltung, Marketing und Logistik zu finden. Es sind allerdings auch neue berufliche Einsatzgebiete entstanden, z.B. im Bereich der Konfektion technischer Textilien und von Gesundheitsprodukten. Zur Ermittlung des Qualifikationsbedarfs wurde vor der Neuordnung vom BIBB eine Befragung bei den Unternehmen und den berufsbildenden Schulen der Bekleidungsindustrie durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragung sind in dem Bericht „Befragung von Unternehmen der Bekleidungsindustrie und berufsbildenden Schulen zur Überarbeitung der Ausbildungsberufe Modenäher/-in und Modeschneider/-in“, Februar 2012, aufgeführt. Der Ausbildungsberuf erhielt die neue Berufsbezeichnung „Textil- und Modeschneider und Textil- und Modeschneiderin“. Dadurch soll zum einen deutlich werden, dass nicht nur Oberbekleidung, sondern auch andere textile Artikel wie z.B. Krawatten, Mützen, Unterwäsche, Heimtextilien, Rucksäcke oder Kompressionsstrümpfe in diesem Berufsbild gefertigt werden, und zum anderen auch vermieden werden, dass falsche Berufsvorstellungen bei den Jugendlichen geweckt werden. In den ersten beiden Ausbildungsjahren sind die nähtechnischen Ausbildungsinhalte konzentriert. Ausbildungsinhalte, die sich bisher auf die industrielle Serienproduktion bezogen, wurden reduziert und stattdessen um Ausbildungsinhalte der Musterfertigung, der Schnitttechnik, der Qualitätssicherung und der Logistik erweitert. Die Fügetechniken Schweißen und Kleben, das Durchführen von Materialprüfungen sowie betriebliche Kommunikation und internationale Geschäftsbeziehungen wurden neu aufgenommen. Im dritten Ausbildungsjahr werden die drei Schwerpunkte „Prototypen und Serienfertigung“, „Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung“ und „Schnitttechnik“ mit der Dauer von jeweils einem halben Jahr angeboten, um somit bereits während der Ausbildung eine Spezialisierung in diesen Bereichen zu ermöglichen. Diese drei Schwerpunkte wurden als Einsatzbereiche in den Unternehmen für die zukünftigen Textil- und Modeschneider/-innen identifiziert. Neu ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung bei der dreijährigen Ausbildung. Im Teil 1 der Abschlussprüfung werden zwei Arbeitsaufgaben durchgeführt und durch ein situatives Fachgespräch ergänzt. Ein Bekleidungsstück oder ein textiler Artikel ist ganzheitlich anzufertigen. Im Teil 2 der Abschlussprüfung haben der/die Auszubildende und der Ausbildungsbetrieb die Wahl, entweder einen realen betrieblichen Auftrag oder ein konzipiertes Prüfungsprodukt anzufertigen (Variantenmodell). Auch hier ist jeweils ein auftragsbezogenes Fachgespräch zu führen. Teil 1 geht mit einer Gewichtung von 35 % in die Abschlussnote ein. Die Prüfungsaufgaben werden zentral von der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle) in Stuttgart erstellt. Die Ausbildungsinhalte des zweijährigen Berufs Textil- und Modenäher/-in entsprechen den Ausbildungsinhalten der ersten beiden Ausbildungsjahre des dreijährigen Berufs Textil-und Modeschneider/-in. Wird nach Abschluss der Berufsausbildung Textil- und Modenäher/-in die Ausbildung zum/zur Textil- und Modeschneider/-in fortgesetzt, können die zwei Jahre auf die Ausbildung angerechnet werden (Anrechnungsmodell). Dabei wird die bestandene Abschlussprüfung Textil- und Modenäher/-in als Teil 1 der Abschlussprüfung zum/zur Textil- und Modeschneider/-in gewertet. Damit werden sich de facto durch den Wegfall der klassischen Stufenausbildung keine großen Veränderungen in der Ausbildungspraxis für die Unternehmen ergeben. Sollte ein Prüfling Teil 2 der Abschlussprüfung nicht bestehen und hat er Teil 1 der Abschlussprüfung bestanden, so hat er den Berufsabschluss Textil- und Modenäher/-in erreicht. Für beide Ausbildungsberufe wurde ein gemeinsamer schulischer Rahmenlehrplan erstellt. Die Lernfelder der ersten beiden Ausbildungsjahre sind identisch. Die Schwerpunkte werden im Rahmenlehrplan nicht berücksichtigt. Eine gemeinsame Beschulung mit dem Ausbildungsberuf Maßschneider/-in ist möglich.

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