Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
42212
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2012)
Die neuen gesetzlichen Bedingungen für das Schornsteinfeger-Handwerk beinhalten einen eingeschränkten hoheitlichen Bereich und gehen damit konform mit den europarechtlichen Vorgaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Dies war einer der Hauptgründe, die Ordnungsmittel für den Ausbildungsberuf Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin von 1997 zu überarbeiten. Die neue Verordnung, die am 1. August 2012 in Kraft treten wird, trägt insbesondere auch den Veränderungen bezüglich der Kundenberatung in den Bereichen der Energieeffizienz, des vorbeugenden Brandschutzes und den Maßnahmen der Gefahrenabwehr besonders Rechnung. Erstmalig für die Schornsteinfeger-Auszubildenden wird in den Berufsschulen auf der Grundlage von Lernfeldern unterrichtet. Die Struktur der Lernfelder orientiert sich dabei an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen. Vorteile von Lernfeldern sind u. a. die Steigerung der Flexibilität im Hinblick auf die Sicherung der fachlichen Aktualität sowie die Förderung eines handlungsorientierten Unterrichts und entsprechender Prüfungen. Die Prüfungsform Zwischenprüfung-Gesellenprüfung wurde beibehalten. Die Prüfungsbereiche wurden sehr anspruchsvoll und handlungsorientiert formuliert, so ist u.a. eine Prüfungsanforderung eine simulierte Kundenberatung. Zur Ausübung des Kerngeschäfts der Schornsteinfeger/Schornsteinfegerinnen gehört das Überprüfen, Reinigen und Messen von Feuerungs- und Lüftungsanlagen sowie die Qualitätssicherung. Insgesamt können sich die Auszubildenden auf eine moderne, innovative und abwechslungsreiche Ausbildung freuen, in der auch der Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschutz umfangreich berücksichtigt wird. Die europarechtlichen Vorgaben, Schornsteinfegerarbeiten für den Wettbewerb freizugeben, muss das Handwerk bei dem hohen geforderten Ausbildungsniveau nicht fürchten.