Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Florist/Floristin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
12202
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (1997)
Mit der Ausbildungsordnung von 1997 wurde erstmals der Ausbildungsberuf Florist/Floristin bundeseinheitlich nach § 25 des Berufsbildungsgesetztes geregelt und mit dem Rahmenlehrplan der KMK abgestimmt. Zielsetzung der Neuordnung war es, für diesen Ausbildungsberuf eine zukunftsorientierte Berufsausbildung zu schaffen, die mit den veränderten Anforderungen in den Betrieben Schritt halten kann. Daher wurden folgende inhaltliche Veränderungen vorgenommen: Selbständiges Handeln, systematisches Vorgehen und die Fähigkeiten zur Zusammenarbeit wird als Qualifikationsziel in die Ausbildung aufgenommen, das heißt, die Integration ganzheitlicher beruflicher Handlungskompetenz mit den Komponenten Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Methodenkompentenz. Die Fachkompetenz steht damit künftig nicht mehr allein im Vordergrund der beruflichen Ausbildung. Es wurden kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Ausbildungsinhalte in vertiefter Form sowie kundenorientierte und fachbezogene Beratung in die Ausbildung aufgenommen, die für eine absatzorientierte Tätigkeit notwendig sind. Ausbildungsinhalte zum Pflanzen- und Umweltschutz sowie zur rationellen Energieverwendung ergänzen die Neuerungen; dabei sind auch die erforderlichen Inhalte nach der Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung enthalten