Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin - Fachrichtungen Gitarrenbau, Harfenbau (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
93612
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2014)
Mit der Modernisierung der dreijährigen Ausbildung Zupfinstrumentenmacher /Zupfinstrumentenmacherin wurde die Verordnung von 1997 abgelöst. Der Zupfinstrumentenhersteller beinhaltet neben dem Gitarrenbau und dem Harfenbau auch die Instrumente: Mandoline, Laute, Zither und das Banjo. In-nerhalb des Harfenbaus gibt es wiederum die Konzertharfe mit über 1.500 handpolierten Einzelteilen, aber auch die historische Barockharfe bis hin zur recht einfachen keltischen Harfe. In der modernisierten Verordnung wurde durch die Differenzierung in die beiden Fachrichtungen "Gitarrenbau" und "Harfenbau" dem unterschiedlichen Herstellungsverfahren der beiden wichtigsten Instrumente Rechnung getragen. Da der Bedarf an elektronischen Zupfinstrumenten wie z. B. der E-Gitarre gestiegen ist, wird dies in der neuen Verordnung mit einer eigenen Berufsbildpostionen "Montieren von Tonabnahmesystemen" berücksichtigt. Hintergrund: Die Prüfungsform Zwischenprüfung und Gesellenprüfung wurde beibehalten. In der Zwischenprüfung soll der Auszubildende u. a. eine Arbeitsprobe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen sowie Aufgabenstellungen, die sich auf die Arbeitsprobe beziehen, schriftlich bearbeiten. Die Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen "Entwurf und Fertigung", "Planung und Konstruktion" sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde". Im Prüfungsbereich "Entwurf und Fertigung" soll der Prüfling entweder eine akustische oder elektrische Gitarre oder ein anderes Zupfinstrument z. B. eine einfache Harfe gestalten und herstellen. Die Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung und die Gesellenprüfung sind prozessorientiert angelegt und folgen der BIBB-Hauptausschuss-Empfehlung 119. Erstmalig für die Zupfinstrumentenmacher-Auszubildenden wird in den Berufsschulen auf der Grundlage von Lernfeldern unterrichtet. Die Struktur der Lernfelder orientiert sich dabei an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen. Vorteile von Lernfeldern sind u.a. die Steigerung der Flexibilität im Hinblick auf die Sicherung der fachlichen Aktualität sowie die Förderung eines handlungsorientierten Unterrichts und entsprechender Prüfungen.