Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
62102
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2017)
Die zum 01. August 2017 in Kraft getretene modernisierte Verordnung über die „Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel“ löst die bisherige Verordnung aus dem Jahre 2004 (inklusive Änderungsverordnungen aus den Jahren 2005, 2007 und 2014) ab. Die neue Verordnung überführt die in Erprobungsverordnung für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (KiE) bewährte gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht. Damit wird die enge Verzahnung des Verkäuferberufs mit der Ausbildung zum Kaufmann und zur Kauffrau im Einzelhandel etabliert, welche den „Durchstieg“ nach einer abgeschlossenen Verkäufer-Ausbildung in das dritte Jahr der KiE-Ausbildung ermöglicht. Ergänzend wurden im Prozess der Modernisierung Detailanpassungen in den Wahlqualifikationen vorgenommen, welche im 2. Ausbildungsjahr die thematischen Schwerpunkte „Sicherstellung der Warenpräsenz“, „Beratung von Kunden“, „Kassensystemdaten und Kundenservice“ sowie „Werbung und Verkaufsförderung“ abdecken.