Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
63122
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2007)
Im Rahmen der Teilnovellierung Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau wurde der Ausbildungsberuf um die aus der Praxis geforderten notwendigen sportfachlichen Inhalte ergänzt. Das Ziel war eine Vertiefung sportfachlicher Inhalte zu ermöglichen, gleichzeitig jedoch die kaufmännische Orientierung dieses Ausbildungsberufes zu erhalten. Der Ausbildungsrahmenplan der Berufsausbildung der Sport- und Fitnesskaufleute wurde um die Position "Sport und Bewegung" erweitert. Die Auszubildenden erwerben somit z.B. Qualifikationen hinsichtlich des Erstellens und der Umsetzung von individuellen Trainingsplänen oder der Anwendung von Trainingsmethoden und Bewegungstechniken. Ebenso wurden Inhalte zum Thema Gesundheit und Prävention aufgenommen. Diese Lernziele wurden auf der Basis der entsprechenden Inhalte der Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB-Übungsleiter/-in C Breitensport) sowie des Deutschen Sportstudio-Verbandes (Lizenzierte/r Fitnesstrainer/in DSSV) erarbeitet. Durch die Identität der Inhalte wird eine Anerkennung im Rahmen der Ausbildung "Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau" angestrebt. Aufgrund der Erweiterung des Berufsbildes um sportfachliche Inhalte, wurden die kaufmännischen Inhalte zum Teil modifiziert. So werden beispielsweise im Rahmen von Controlling die Anwendungskenntnisse der Steuerungs- und Kontrollinstrumente eingeschränkt formuliert und im Bereich Personalwirtschaft entfallen künftig die Inhalte zur Personalentwicklung. Obwohl vorher nicht Bestandteil der Ausbildungsordnung, wurde die Anwendung von fremdsprachigen Fachbegriffen neu in den Ausbildungsrahmenplan integriert. In den Berufsschulen wird somit künftig Fremdsprachenunterricht für die Auszubildenden ermöglicht. Aufgrund der Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung für die Regelung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen vom 13. März 2007 wurde die Zwischen- und Abschussprüfung auf Basis der neuen Vorgaben verändert und angepasst. Ebenso kommen die neuen Standardformulierungen im Paragrafenteil von Ausbildungsordnungen zur Anwendung. Ordnungspolitisch werden die Sport- und Fitnesskaufleute aus der gemeinsamen Verordnung mit den Ausbildungsberufen der Gesundheits- und der Veranstaltungskaufleute vom 22. August 2001 (Bundesanzeiger Nr. 175 a) herausgelöst.