Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
26332
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2013)
Die beiden dualen Ausbildungsberufe Fluggerätelektroniker/-in und Fluggerätmechaniker/-in wurden in einem verkürzten Neuordnungsverfahren aufgrund einer neuen EU-Anforderung aktualisiert. Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis wurden die Ausbildungsordnungen im Auftrag der Bundesregierung an veränderte EU-Anforderungen angepasst (Durchführungsverordnung (EU) 2023/989). Die Änderungen treten zum 1. August 2024 in Kraft. Neuordnung 2013 Die Neuordnung der Ausbildungsordnung für Elektroniker/-in für luftfahrttechnische Systeme in den industriellen Elektroberufen vom 24. Juli 2007 war unter anderem erforderlich, um die Gleichwertigkeit der bestandenen Facharbeiterprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer mit den Anforderungen der Luftfahrtbehörden (Luftfahrt-Bundesamt / European Aviation Safety Agency (EASA)) und damit die vollständige Anerkennung der Voraussetzung für den Erwerb der CAT-A-Lizenz und Kredits für CAT B2 (Elektroniker) der EU-Verordnung 2042/2003 Anhang III (Teil-66) herzustellen. Ohne Integration dieser Zertifizierungen in die Ausbildungsordnung befanden sich deutsche Absolventen und Luftfahrtunternehmen gegenüber europäischen Mitbewerbern deutlich im Nachteil. Bisher wurden die notwendigen Inhalte zum Erwerb der CAT-A-Lizenz nach der Ausbildung durch ergänzende Schulungen und Prüfungen erworben. Ebenso entfiel zukünftig die aufwendige und teure Genehmigung des dualen Partners Berufsschule als Ausbildungseinrichtung nach Teil-147 der EU-Verordnung 2042/2003 durch das Luftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde.