Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
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Hintergrund der Neuordnung (2013)
Die beiden dualen Ausbildungsberufe Fluggerätelektroniker/-in und Fluggerätmechaniker/-in wurden in einem verkürzten Neuordnungsverfahren aufgrund einer neuen EU-Anforderung aktualisiert.
Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der ... betrieblichen Praxis wurden die Ausbildungsordnungen im Auftrag der Bundesregierung an veränderte EU-Anforderungen angepasst (Durchführungsverordnung (EU) 2023/989). Die Änderungen treten zum 1. August 2024 in Kraft.
Neuordnung 2013
Die Neuordnung der Ausbildungsordnung für Elektroniker/-in für luftfahrttechnische Systeme in den industriellen Elektroberufen vom 24. Juli 2007 war unter anderem erforderlich, um die Gleichwertigkeit der bestandenen Facharbeiterprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer mit den Anforderungen der Luftfahrtbehörden (Luftfahrt-Bundesamt / European Aviation Safety Agency (EASA)) und damit die vollständige Anerkennung der Voraussetzung für den Erwerb der CAT-A-Lizenz und Kredits für CAT B2 (Elektroniker) der EU-Verordnung 2042/2003 Anhang III (Teil-66) herzustellen. Ohne Integration dieser Zertifizierungen in die Ausbildungsordnung befanden sich deutsche Absolventen und Luftfahrtunternehmen gegenüber europäischen Mitbewerbern deutlich im Nachteil. Bisher wurden die notwendigen Inhalte zum Erwerb der CAT-A-Lizenz nach der Ausbildung durch ergänzende Schulungen und Prüfungen erworben. Ebenso entfiel zukünftig die aufwendige und teure Genehmigung des dualen Partners Berufsschule als Ausbildungseinrichtung nach Teil-147 der EU-Verordnung 2042/2003 durch das Luftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde.
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