Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Biologiemodellmacher/Biologiemodellmacherin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
27232
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2017)
Die Neuordnung der Verordnung war erforderlich, um die Verordnung im Hinblick auf die inhaltlichen und technischen Entwicklungen in der fachlichen Praxis anzupassen. Der derzeitige Ausbildungsberuf „Biologiemodellmacher“ und „Biologiemodellmacherin“ stammt vom 22. Oktober 1938. Der Beruf gehört, da er vor dem Berufsbildungsgesetz in Kraft gesetzt wurde, zu den Altberufen und ist gemäß entsprechender Übergangsregelung nach BBiG geregelt. Eine Überarbeitung der derzeitigen Ausbildungsregelung war mit Blick auf die Entwicklungen in der fachlichen Praxis sowie in Bezug auf die Struktur der Verordnung als auch hinsichtlich der Ausbildungsinhalte notwendig. Die Regelung aus 1938 enthält u.a. keine integrativen Ausbildungsabschnitte und entspricht nicht den aktuellen Standards. Die bisherige Prüfungsstruktur in Form einer klassischen Zwischen- und Abschlussprüfung wurde beibehalten..