Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Glasbläser/Glasbläserin - Fachrichtung Kunstaugen (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
93432
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (1998)
Die Tätigkeit der Glasbläser, in der Glashütte gefertigte Rohmaterialien (Röhren und Stangen) nach Erwärmen in einer Flamme durch Blasen und Modellieren zu den unterschiedlichsten Erzeugnissen zu formen, geht auf eine lange Tradition ab Mitte des 18. Jahrhunderts in Thüringen zurück. Als Ausbildungsberuf stand in der DDR der Glasbläser mit zahlreichen technischen und künstlerisch-gestaltenden Spezialisierungen zur Verfügung. An künstlerisch-gestaltenden Spezialisierungen wurden. Glasgestalter Baumschmuckbläser Baumschmuckveredler Tieraugenformer Glasbläser für Augenprothetik unterschieden. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gab es insbesondere durch Zuwanderung nach Oberfranken entsprechende Vorläuferberufe: Den Glasbläser in der Zuständigkeit der Handwerkskammern sowie Kunstaugenbläser und Kunstglasbläser in der Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern. Aufgrund der geringen Ausbildungsverhältnisse wurden 1966 Glasbläser und Kunstaugenbläser sowie 1972 der Kunstglasbläser als Ausbildungsberufe gestrichen. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland entfiel auch dort die Berufsausbildungsmöglichkeit für künstlerisch-gestaltende Glasbläser, weil es zu diesem Zeitpunkt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) keine vergleichbaren Erstausbildungsregelungen gab. Als die Bemühungen der Handwerksvertretung um Anerkennung eines Kunstglasbläsers erfolglos blieben schuf das Land Thüringen 1991 die Möglichkeit einer vollschulischen Berufsausbildung durch Gründung der Berufsfachschule Glas in Lauscha/Thüringen. Mit dem vollschulischen Abschluß war jedoch noch keine Anerkennung und Einbindung in das Aus- und Weiterbildungssystem des Handwerks gegeben. deshalb wurde, anknüpfend an die Vorläuferberufe,.mit der Neuordnung der künstlerisch-gestaltenden Variante des Glasbläsers(intern auch Kunstglasbläser genannt) die Möglichkeit der dualen Berufsausbildung (Betrieb + Berufsschule) geschaffen. Durch die parallele Aufnahme in die Anlage A der Handwerksordnung wurde dieser Beruf außerdem in das System des Handwerks aufgenommen und damit die Möglichkeit zur Fortbildung und Ablegung der Meisterprüfung im Handwerk geschaffen.