Augenoptiker/Augenoptikerin (Ausbildung)
Daten und Fakten
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
82522
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2011)
Die Ausbildungsordnung Augenoptiker/Augenoptikerin modernisiert den bisherigen gleichnamigen Ausbildungsberuf. Einige handwerkliche Fertigkeiten, wie z.B. das "Bröckeln" spielen für heutige Augenoptiker/Augenoptikerinnen keine Rolle mehr und finden sich somit auch in der neuen Verordnung nicht wieder. Handwerkliches Geschick und Freude an präziser Arbeit ist aber auch weiterhin eine wichtige Voraussetzung für diesen Ausbildungsberuf, müssen doch die vorgefertigten Brillengläser exakt unter Zuhilfenahme von High-Tech-Geräten in die Fassungen eingearbeitet werden. In den Vordergrund rückt die Dienstleistung am Kunden, angefangen von intensiver Beratungstätigkeit, über die Ermittlung des Korrekturbedarfs, bis hin zur anatomischen und optischen Anpassung der Sehhilfen. Umgang mit Kunden und Stilberatung gehören ebenso dazu wie auch die Unterweisung in den richtigen Gebrauch und die Pflege von Kontaktlinsen. Geändert hat sich auch die Prüfungsform, denn die sogenannte "gestreckte" Gesellenprüfung kommt zur Anwendung, d.h. der erste Teil der Gesellenprüfung löst die bisherige Zwischenprüfung ab und das Ergebnis ist ein Bestandteil der Endnote.