Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fachkraft für Lederverarbeitung (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
28322
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2011)
Es handelt sich um den Folgeberuf des/der zweijährigen Schuh- und Lederwarenstepper(s)/-in aus dem Jahr 1964. Da er vor Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes erlassen wurde, gehört er zu den sog. "Altberufen". Das neu zu gestaltende Berufsbild soll sich auf alle Bereiche, die sich mit der Verarbeitung von Leder beschäftigen, richten und dort eine Ausbildung ermöglichen. Dies betrifft neben dem Hauptbereich Schuhe auch den Lederwarenbereich, in dem z.B. die klassischen Täschnerwaren wie Taschen, Koffer, Etuis, Portemonnaies und Gürtel hergestellt werden. Daneben eröffnen sich auch neue Tätigkeitsfelder z.B. in Polstereien, bei Fahrzeuginnenausstattern und Automobilzulieferern. Aufgrund des Alters der Verordnung wird die zukünftige Ausbildungsordnung vollkommen neu konzipiert: neuer Ausbildungsrahmenplan, neuer Verordnungstext und neue Prüfungsanforderungen. Die Ausbildungsinhalte werden den technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst und durch neue Inhalte ergänzt. Dabei werden möglichst "offene" Formulierungen benutzt, um die Ausbildung für alle lederverarbeitenden Produktionsbereiche zu ermöglichen. In der Zwischenprüfung wird in insgesamt drei Stunden ein Prüfungsstück angefertigt; innerhalb dieser Zeit sind in 60 Minuten schriftliche Aufgaben zu bearbeiten. Als Beispiel kommt das Anfertigen einer Futterhülle für eine Tasche oder ein Futterschaft in Betracht. In der Abschlussprüfung werden drei Prüfungsbereiche thematisiert. Neben Wirtschafts- und Sozialkunde als Standardbereich werden ein praktischer Prüfungsbereich "Fertigung" und ein schriftlicher Prüfungsbereich "Produk-tionstechnik und Qualitätssicherung" festgelegt. Auch hier wird ein Prüfungsstück in insgesamt fünf Stunden angefertigt und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentiert. Es kommt zum Beispiel "das Herstellen von Schäften für ein paar Schuhe" oder "Teile zu einem Lederhalbzeug zusammenfügen" in Betracht. Unterstützend zur Bewertung wird ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 15 Minuten eingeführt. Aufgrund der geringen Ausbildungszahlen erfolgt eine Beschulung zusammen mit dem dreijährigen Ausbildungsberuf Schuhfertiger/-in in Pirmasens, dem deutschen Zentrum der Schuhindustrie. Eine Anrechnung auf artverwandte Ausbildungsberufe wird vorgenommen, um eine weiterführende Ausbildung zu ermöglichen. Dafür kommen die Ausbildungsberufe Schuhfertiger, Orthopädieschuhmacher, Schuhmacher und Sattler in Betracht. Eine Prüfung im Rahmen des Erarbeitungs-und Abstimmungsverfahrens hat folgende Anrechnungszeiten ergeben: auf Schuhfeger/-in 24 Monate, Sattler/-in 12 Monate, auf Orthopädieschuhmacher/-in keine Anrechnung möglich, auf Schuhmacher/-in keine Anrechnung möglich.