Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Musikfachhändler/Musikfachhändlerin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
62532
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2009)
Seit 2009 gilt für die Berufsausbildung im Beruf "Musikfachhändler/-in" eine neue Ausbildungsordnung. Sie hat die alte Ausbildungsordnung "Musikalienhändler/-in" aus dem Jahr 1954 abgelöst und inhaltlich modernisiert. Ergänzend wurde die im Jahr 2009 zunächst zeitlich befristet erlassene Prüfungsregelung der gestreckten Abschlussprüfung nach positiver Evaluation durch die Änderungsverordnung vom 29. Mai 2015 in Dauerrecht überführt. Die modernisierte Ausbildungsordnung ist in drei verschiedene Wahlqualifikationsmöglichkeiten untergliedert: Musikinstrumente, Musikalien oder Tonträger. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Zusatzqualifikation durch Ablegen einer Prüfung in einem der beiden übrigen, nicht als Schwerpunkt gewählten, Wahlqualifikationsmodulen. Aufgegriffen wurden neuere Entwicklungen in der Warenwirtschaft, bei kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie im rechtlichen Bereich. Inhaltliche Erweiterungen fanden zudem in den Bereichen fremdsprachlichen Kompetenz, IT-Kompetenz und unternehmerischer Selbstständigkeit statt - ebenso wie bei Kompetenzen im Bereich der Kommunikation und Kooperation sowie in der Arbeitsorganisation gemäß technologischer, produktbezogener, rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen. Eine wichtige Neuerung in der Prüfungsstruktur ist die gestreckte Abschlussprüfung, die eine zeitliche Untergliederung der Prüfung in zwei Teile vornimmt. Der erste Prüfungsteil der gestreckten Abschlussprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und beinhaltet die Prüfungsbereiche „Warenwirtschaft und Rechnungswesen“ sowie „Musikkundlicher Beratungshintergrund“. Teil zwei der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen „Geschäftsprozesse im Musikhandel“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Kundenberatung“ und erfolgt am Ende der Berufsausbildung. Dementsprechend entfallen Zwischenprüfungen in diesem Ausbildungsberuf. Zudem wurde ein eigener Rahmenlehrplan für die schulische Ausbildung von Musikfachhändler/innen entwickelt, der durch differenzierte musikspezifische Inhalte im zweiten Ausbildungsjahr eine qualitative Verbesserung der schulischen Ausbildung für Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen erreicht.