Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Flachglastechnologe/Flachglastechnologin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
21342
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2018)
Mit der Modernisierung der dreijährigen Ausbildung „Flachglastechnologe und Flachglastechnologin“ wurde die Verordnung zum Flachglasmechaniker / Flachglasmechanikerin von 1991 abgelöst. Fortschreitende technologische Entwicklungen hatten eine Überarbeitung der Ausbildungsverordnung aus dem Jahre 1991 notwendig gemacht, da die benötigten beruflichen Qualifikationen durch die zur Zeit bestehende Ausbildungsordnung nur noch unzureichend abgedeckt waren. Der 2018 in Kraft getretene Ausbildungsberuf ist ein dreijähriger Monoberuf in der Industrie. Modernisierungsbedarf ergab sich vor allem durch: • neue Drucktechniken (z.B. Digitaldruck), • CNC-Technik und CAD-Programmierung, • Automatisierung, Vernetzung und Digitalisierung des innerbetrieblichen Material- und Warenflusses, • Pneumatik und Elektrotechnik, • die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung. Ein sehr wichtiger Gesichtspunkt war, dass die Sozialpartner eine moderne Ausbildungsordnung mit gestreckter Abschlussprüfung wünschten, wobei Teil I mit 30 % gewichtet und im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung bewertet wird. Erstmalig wurde in den Berufsschulen für die Auszubildenden auf der Grundlage von Lernfeldern unterrichtet. Die Struktur der Lernfelder orientierte sich dabei an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen. Vorteile von Lernfeldern waren u.a. die Steigerung der Flexibilität im Hinblick auf die Sicherung der fachlichen Aktualität sowie die Förderung eines handlungsorientierten Unterrichts und entsprechender Prüfungen.