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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Maßschuhmacher/Maßschuhmacherin - Fachrichtung Schaftbau (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

28332

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2018)

Der dreijährige Ausbildungsberuf Schuhmacher/Schuhmacherin aus dem Jahr 2004 wurde aufgrund von technischen, strukturellen und organisatorischen Veränderungen und Entwicklungen in den Betrieben des Schuhmacherhandwerks überarbeitet. U.a. wurden Inhalte zur Modellgestaltung, Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit und Kundenorientierung verstärkt bzw. neu aufgenommen. In einem Vorprojekt wurde geprüft, ob und wie auch das Herstellen von Schäften in die Ausbildung integriert werden konnte und entsprechende Ausbildungsinhalte festgelegt. Bisher gab es für diesen Berufsbereich keine geregelte Ausbildungsmöglichkeit – mit Ausnahme einer Kammerregelung gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO für besondere Personengruppen. Den Schäftemachereien, die zum Schuhmacherhandwerk gehören, wird zukünftig ermöglicht, ebenfalls nach der neuen Verordnung auszubilden. Aus diesem Grund wurden im dritten Ausbildungsjahr die beiden Fachrichtungen „Maßschuhe“ und „Schaftbau“ verankert, zwischen denen gewählt werden kann. Der Ausbildungsberuf erhielt die neue Berufsbezeichnung „Maßschuhmacher/-in“. Dadurch sollten die individuelle und handwerkliche Fertigung und somit der Unterschied zur industriellen Serienfertigung hervorgehoben werden. In den ersten beiden Ausbildungsjahren steht das Reparieren und Ändern von Maß- und Konfektionsschuhen im Vordergrund, bevor sich die Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr in einer der beiden Fachrichtungen spezialisieren. Die Fachrichtung „Maßschuhe“ führt die Ausbildungsinhalte des bisherigen Berufsbildes weiter. In ihr wird das Herstellen von Maßschuhen mit verschiedenen Techniken vertieft. Die neu verankerte Fachrichtung „Schaftbau“ widmet sich der Herstellung der Schuhschäfte, die bei der Herstellung der Maßschuhe als vorgefertigte Teile zum Einsatz kommen. Dem Schuhschaft kommt als sichtbares Schuhoberteil eine besondere Bedeutung zu, da er vielfältig gestaltet werden kann (z.B. durch Materialkombinationen, Ziernähte, Lochungen, Schuhverschlüsse und Verzierungen) und äußerst exakt gearbeitet werden muss. Die Nachhaltigkeit nahm in diesem Berufsbild einen hohen Stellenwert ein. Deshalb wurde eine eigene Berufsbildposition zur Nachhaltigkeit verankert. Es sollte deutlich gemacht werden, wie wichtig nachhaltiges Arbeiten und der langlebige Einsatz von Materialien im Schuhmacherhandwerk sind. Dies unterscheidete das Handwerk von anderen Berufen und wurde so wirksam herausgestellt. Ebenfalls wurde das Präsentieren und Verkaufen von Dienstleistungen, Waren und Produkten in den Geschäftsräumen in die Ausbildung aufgenommen, da diese Tätigkeiten ebenfalls zum Profil des/der Maßschuhmacher(s)/-in gehören. Die Prüfung wurde neu konzipiert. Es wurde die Gestreckte Gesellenprüfung eingeführt, d.h., es gibt eine Prüfung, die in zwei Teile zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten fällt. Beide Prüfungsteile fließen in die Bewertung ein.

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