Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Schuhfertiger/Schuhfertigerin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
28332
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2017)
Ob Damen-, Herren-, Kinderschuhe, Sandalen, Hausschuhe, Skistiefel, Wanderschuhe oder Schutz- und Sicherheitsschuhe, sie alle werden von Schuhfertigern und Schuhfertigerinnen hergestellt. Die Ausbildungsordnung Schuhfertiger/Schuhfertigerin aus dem Jahre 1998 wurde den technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Veränderungen und Entwicklungen in der industriellen Schuhfertigung angepasst. Dies sind u.a. der Einsatz neuer Materialien und Materialkombinationen sowie neuer Fertigungsverfahren, die Vielfalt an Finishmethoden und die erhöhten Anforderungen an die Produkte in Bezug auf Schutz, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Während im Bodenbau die Rationalisierung weit vorangeschritten ist, sind in der „Schaftfertigung“ immer noch viele einzelne Arbeitsschritte von den Fachkräften auszuführen. Zu begründen ist dies mit den unterschiedlichen Schuhtypen und mit der Vielfalt der gestalterischen und funktionellen Elemente. Dadurch wird zum einen die optische Gestaltung und somit die modische Aussage festgelegt, als auch die Funktion und damit der Einsatzbereich des Schuhwerks. Nach wie vor ist Leder als natürliches Schuhmaterial ein häufig verwendetes Material, aber auch neue Materialien und ihre Kombinationen finden verstärkt Verwendung. Dem Schuhfinish, also das Veredeln der Schuhe als letzter Arbeitsgang, kommt bei vielen Schuhtypen eine stärkere Bedeutung zu, da hier die Schuhe optisch und gestalterisch für den Verkauf vorbereitet werden und sich die Möglichkeiten des Finishs durch neue Techniken erweitert haben. Der Arbeitsplatz von Schuhfertigern und Schuhfertigerinnen ist in der Schuhproduktion. Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden aber auch einen Einblick in die Gestaltung von Modellen und in die Arbeitsvorbereitung, um sich so einen ganzheitlichen Überblick über die Schuhproduktion aneignen zu können. Sowohl die Modellgestaltung als auch die Arbeitsvorbereitung sind Tätigkeitsbereiche, in denen sich Schuhfertiger und Schuhfertigerinnen nach der Ausbildung spezialisieren können. Neu eingeführt wird die gestreckte Abschlussprüfung. In Teil 1 der Abschlussprüfung sind im Prüfungsbereich „Herstellen von Schaftteilen“ in höchstens sieben Stunden drei Arbeitsaufgaben durchzuführen und schriftliche Aufgaben in 120 Minuten zu bearbeiten. Auf einen eigenständigen schriftlichen Prüfungsbereich wird verzichtet. Im Teil 2 der Abschlussprüfung sind neben dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde zwei weitere Prüfungsbereiche festgelegt: als praktischer Prüfungsbereich „Herstellen von Schuhen“ und als weiterer schriftlicher Prüfungsbereich „Schuhtechnik“. Im Prüfungsbereich „Herstellen von Schuhen“ wird im Rahmen eines betrieblichen Auftrags in einem Zeitkorridor von 12 bis 14 Stunden ein Paar verkaufsfertige Schuhe angefertigt und auf der Grundlage der Dokumentation und des angefertigten Paares Schuhe ein auftragsbezogenes Fachgespräch mit der Dauer von höchstens 20 Minuten geführt. In dem schriftlichen Prüfungsbereich „Schuhtechnik“ werden in 240 Minuten Aufgaben schriftlich bearbeitet. Gewichtungs- und Bestehensregelung: Der Prüfungsbereich „Herstellen von Schaftteilen“ aus Teil 1 wird mit 20 % gewichtet, der Prüfungsbereich „Herstellen von Schuhen“ mit 40%, der Prüfungsbereich „Schuhtechnik“ mit 30% und der Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10%. Die Berufsausbildung Schuhfertiger/Schuhfertigerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild): Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1. Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen für die Schaftherstellung, 2. Zuschneiden und Stanzen von Werkstoffen für die Schaftherstellung, 3. Vorrichten von Schaftteilen, 4. Herstellen von Schäften, 5. Beurteilen und Vorbereiten von Bodenteilen für die Herstellung und Weiterverarbeitung, 6. Vorbereiten und Montieren von Schäften und Bodenteilen, 7. Finishen und Verkaufsfertigmachen von Schuhen, 8. Ausarbeiten von Modellen; Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, 5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 6. Handhaben von Arbeitsgeräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen, 7. Betriebliche und technische Kommunikation, 8. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.