Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Technischer Systemplaner/Technische Systemplanerin - Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Anfertigen von technischen Unterlagen für die Herstellung und Montage von Stahl- und Metallkonstruktionen, Planen von Bauwerken, Fassaden, Stahl- und Metallkonstruktionen, Erstellen und Anwenden technischer Dokumente, Anwenden branchenspezifischer Normen und Richtlinien, Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken insbesondere bei der Herstellung und Montage von Stahl- und Metallkonstruktionen, Durchführen fachspezifischer Berechnungen, konstruktives Arbeiten mit Hilfe von CAD-Programmen, Planen des Montageablaufs und Festlegen der Montageschritte, Berücksichtigen bauphysikalischer Anforderungen und Materialeigenschaften in ihren Konstruktionen, Koordinieren von Arbeitsschritten im Konstruktionsablauf unter wirtschaftlichen und qualitätssichernden Aspekten, Unterstützen bei der Information, Beratung und Betreuung von Kunden, Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken unter Beachtung des Datenschutzes, team-, prozess- und projektorientiertes Arbeiten, dabei Einsetzen von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Technische Systemplaner und Technische Systemplanerinnen in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik arbeiten in Konstruktions- und Planungsbüros von Betrieben des Stahl-, Fassaden- und Metallbaus.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
Stahl- und Metallbautechnik
Elektrotechnische Systeme
Rechtsgrundlagen
vom 21.06.2011 (BGBl. I S. 1215)
vom 17.10.2014 (BGBl. I S. 1630)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.