Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
11132
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2013)
Mit der Modernisierung der dreijährigen Ausbildung zum/zur „landwirtschaftlich-technischen Laboranten/landwirtschaftlich-technischen Laborantin“ - zukünftig „Pflanzentechnologe/in“ wurden drei derzeit existierende Kammerregelungen aus den Jahren 1942, 1956 und 1964 (mit Änderung 1967), welche gemäß § 104 des Berufsbildungsgesetzes als anerkannte Ausbildungsberufe gelten, abgelöst. Damit konnten neue Entwicklungen und technische Fortschritte im Bereich der Pflanzenzucht und -vermehrung, sowohl im Bereich der Labore als auch in Bezug auf Anbauverfahren und Feldversuche berücksichtigt werden, die bislang keine oder eine nur unvollständige Berücksichtigung in den geltenden Ordnungsmitteln fanden. Zudem konnte eine Anpassung an berufspädagogische Anforderungen an eine zeitgemäße, den Anforderungen der Arbeitswelt entsprechende Ausbildung erfolgen. Die Prüfungsbestimmungen für die Zwischen- und Abschlussprüfung wurden prozessorientiert angelegt und folgten der BIBB-Hauptausschuss-Empfehlung 119.