Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen und Reparieren von Blasinstrumenten aus Holz oder Metall, deren Klang durch Teilung der eingeblasenen Luftsäule entsteht, vor allem Block- und Querflöten, Oboen, Saxofone, Klarinetten, Fagotte, Durchführen von manueller und maschineller Bearbeitung von Hölzern, Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen zur Herstellung von Instrumententeilen, Fügen von Teilen insbesondere durch Löten, Schrauben, Stiften und Nieten, Montieren von Teilen eines Instruments wie Korpus und Klappenmechanik, Behandeln der Oberflächen, Spielfertigmachen und Stimmen von Instrumenten sowie Durchführen der funktionellen und optischen Endkontrolle, Bestimmen von Instrumenten, Marktbeobachtung und Kundenberatung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Überwiegend arbeiten Holzblasinstrumentenmacher/innen in handwerklichen oder industriellen Betrieben der Herstellung und Reparatur von Holzblasinstrumenten wie Flöten oder Fagotten.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
vom 27.01.1997 (BGBl. I S. 109)