Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin (Ausbildung)
BETON- UND STAHLBETONBAUER/BETON- UND STAHLBETONBAUERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Rahmen-, Großflächen- und Sonderschalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken, gegliederte Bauteile sowie für ebene und gebogene Wände und Decken, Aufbauen, Versteifen und Abspannen der Bauteile, Herstellen von Schalungen für sichtbaren Beton, konische Formen, Stützenköpfe, Podeste, gerade und gewendelte Treppenläufe her, Herstellen und Einbauen von Bewehrungen und Vorfertigen von Bewehrungseinheiten, Einbauen von Spannstählen mit Verankerungselementen, Prüfen von Frisch- und Festbeton, Fördern, Einbringen, Verdichten und Nachbehandeln von Beton und Bearbeiten der Oberfläche von Hand und mit Hilfe von Maschinen, Bearbeiten von Betonoberflächen nach gestalterischen Gesichtspunkten, Unterfangen von Gebäudeteilen, Abdichten von Bauwerken aus Beton und Stahlbeton gegen nichtdrückendes Wasser, Herstellen von Außen- und Innenwänden mit unterschiedlichen Steinen und Platten in unterschiedlichen Verbandsarten, Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, Prüfen von Betonoberflächen auf Schäden und Durchführen von Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten an Beton- und Stahlbetonbauteilen, Durchführen von angrenzenden Arbeiten in den Gewerben des Ausbaus und des Tiefbaus, Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Planen und Koordinieren der Arbeit, Abstimmen mit den am Bau Beteiligten, Einrichten von Baustellen, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeit, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Berechnen der erbrachten Leistung und Übergeben der geräumten Baustelle, Einsetzen von Geräten und Maschinen, Auf- und Abbau von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Sie arbeiten überwiegend in Baubetrieben im Hochbau oder Fertigteilbau, z.B. für den Wohnungs-, Büro-, Verwaltungs- und Gewerbebau. Außer im Baugewerbe können Beton- und Stahlbetonbauer/innen auch in der Beton- und Fertigteilherstellung beschäftigt sein.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)