Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Brunnenbauer/Brunnenbauerin (Ausbildung)
BRUNNENBAUER/BRUNNENBAUERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Durchführen von Aushubarbeiten und Verbauen von Baugruben und Gräben, Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen und Anlegen von Böschungen, Durchführen von Wasserhaltungsmaßnahmen und Untersuchen des Baugrunds, Entnehmen, Prüfen und Bezeichnen von Bodenproben und Führen von Schichtenverzeichnissen, Herstellen von vertikalen und horizontalen Bohrungen, beispielsweise zur Untersuchung des Baugrundes, zur Wassergewinnung und Wassereinleitung, zur Grundwasserabsenkung und Geothermie, dabei Einsetzen von Bohrgeräten und Anwenden unterschiedlicher Bohrverfahren, Ausbauen von Bohrungen zu Brunnen, Grundwassermessstellen und Erdwärmesonden, Verlegen von Rohrleitungen und Einbauen zugehöriger Armaturen, Einbauen von Fertigteilen im Brunnen- und Rohrleitungsbau, Herstellen von Abschlussbauwerken, Durchführen von Pumpversuchen, Installieren von Wasserförderungs- und Wasseraufbereitungsanlagen, Feststellen und Dokumentieren von Mängeln und Ursachen für Leistungsrückgänge von Brunnen, Durchführen von Brunnensanierungs- und Brunnenregenerierungsmaßnahmen, Instandhalten von Geräten, Anlagen und Maschinen, insbesondere Reparieren von Pumpen und Fördereinrichtungen, Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen, Durchführen von angrenzenden Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus, Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Planen und Koordinieren der Arbeit und Abstimmen mit den am Bau Beteiligten, Einrichten von Baustellen und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Berechnen der erbrachten Leistung und Übergeben der geräumten Baustelle, Einsetzen von Geräten und Maschinen, Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Brunnenbauer/innen sind vor allem bei Bauunternehmen des Brunnenbaus, im Baugrundaufschluss sowie in der Geothermie, aber auch des Tiefbaus und des Spezialtiefbaus beschäftigt
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)