Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Uhrmacher/Uhrmacherin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Instandhalten von mechanischen und elektronischen Uhren und Uhrenanlagen und deren Komponenten, Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen, Durchführen von Messungen unter Einsatz modernster Messtechniken, Herstellen von Werkstücken und Bauteilen durch manuelles und maschinelles Spanen, Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen, Durchführen von Maßnahmen der Wärmebehandlung und der Werkstoffprüfung, Behandeln und Schützen von Oberflächen und Prüfen von deren Form und Beschaffenheit, Programmieren und Bedienen von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen, Instandhalten von industriell gefertigtem Schmuck, Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen, Verkaufen von Waren und Produkten des Betriebes, Beraten von Kunden/Kundinnen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, Bearbeiten von Reklamationen, Mitwirken bei der Ermittlung von Verkaufspreisen, der Erstellung von Angeboten, Instandsetzungs- und Verkaufsabrechnungen, Mitgestalten des Warensortiments, Auszeichnen und Präsentieren von Waren, Kontrollieren des Warenbestands, Beschaffen von Waren, Überwachen des Wareneingangs, Durchführen von Reklamationen beim Wareneingang, Lagern und Pflegen der Waren, Planen und Koordinieren der Arbeit und Abstimmen mit anderen, insbesondere mit Kunden/Kundinnen, Betriebsinhaber/Betriebsinhaberinnen und Kollegen/Kolleginnen, Beschaffen von Informationen, Ergreifen von qualitätssichernden Maßnahmen, Dokumentieren der Leistungen und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Uhrmacher/innen in Reparatur- und Servicestätten des Uhrmacherhandwerks und des Uhrenhandels sowie in der Uhrenindustrie, aber auch in Betrieben, die Erzeugnisse der Mess-, Regel- und Nachrichtentechnik oder Schmuckwaren herstellen, sowie im Uhrengroßhandel.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
vom 02.07.2001 (BGBl. I S. 1476)
vom 22.11.2001 (BGBl. I S. 3230)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin (gesetze-im-internet.de)