Uhrmacher/Uhrmacherin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Instandhalten von mechanischen und elektronischen Uhren und Uhrenanlagen und deren Komponenten, Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen, Durchführen von Messungen unter Einsatz modernster Messtechniken, Herstellen von Werkstücken und Bauteilen durch manuelles und maschinelles ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Uhrmacher/innen in Reparatur- und Servicestätten des Uhrmacherhandwerks und des Uhrenhandels sowie in der Uhrenindustrie, aber auch in Betrieben, die Erzeugnisse der Mess-, Regel- und Nachrichtentechnik oder Schmuckwaren herstellen, sowie im ...
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
vom 02.07.2001 (BGBl. I S. 1476)
vom 22.11.2001 (BGBl. I S. 3230)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin (gesetze-im-internet.de)