Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
34342
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2018)
Durch die Digitalisierung und Industrie 4.0 wandeln sich die Arbeitsprozesse in den Betrieben. Diese Themen und auch die damit einhergehenden Veränderungen müssen in der Berufsausbildung aufgegriffen werden, um ein solides Fundament für die berufliche Handlungsfähigkeit der Fachkräfte zu legen. Jedoch sind die Digitalisierungsgrade der Unternehmen sehr heterogen. Darüber hinaus ist derzeit nicht absehbar, wie sich dieser Veränderungsprozess auf die Struktur der Berufe auswirken wird. Daher wurden die fünf industriellen Metallberufe – Anlagenmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in, Konstruktionsmechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in und Zerspanungsmechaniker/-in – mittels einer Änderungsverordnung aufgefrischt. Das heißt, es wurden nur Anpassungen vorgenommen. Eine komplette Überarbeitung der Ausbildungsinhalte und der Struktur der Berufe erfolgte nicht. Die integrative Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ wurde in die gemeinsamen Kernqualifikationen aufgenommen. Die Berufsbildposition „Betriebliche und technische Kommunikation“ wurde marginal geändert. Bei der Berufsbildposition „Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet“ wurde der Buchstabe „l) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten“ hinzugefügt. Die nachzuweisenden Qualifikationen werden im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung berücksichtigt. Parallel und ausgehend von den Ausbildungsrahmenplänen der einzelnen Berufe erfolgte die Überarbeitung der jeweiligen KMK-Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen. Des Weiteren können vier optionale Zusatzqualifikationen – Systemintegration, Prozessintegration, Additive Fertigungsverfahren und IT-gestützte Anlagenänderung – gewählt werden. Diese werden mit einem empfohlenen zeitlichen Umfang von jeweils acht Wochen vermittelt. Die Prüfung der Zusatzqualifikationen erfolgt durch ein fallbezogenes Fachgespräch als gesonderte Prüfung im Rahmen des Teil 2 der Abschlussprüfung. Die Zusatzqualifikationen sind ein attraktives Angebot, sowohl für Auszubildende als auch für Betriebe, das einen gezielten Kompetenzaufbau für die neuen Anforderungen ermöglicht. Darüber hinaus sind sie ein guter Ausgangspunkt für die berufliche Weiterbildung der Fachkräfte. Die Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ ist bei den industriellen Metallberufen (Anlagenmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in, Konstruktionsmechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in und Zerspanungsmechaniker/-in), den industriellen Elektroberufen (Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Elektroniker/-in für Betriebstechnik, Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/-in für Geräte und Systeme und Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik) sowie beim Beruf Mechatroniker/-in inhaltsgleich.“