Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Straßenwärter/Straßenwärterin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Planen der Arbeitsabläufe, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse und Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen sowie Maßnahmen des betriebswirtschaftlichen Handelns, Einrichten, Sichern und Räumen der Arbeitsstellen, Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen, Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Führerscheinklasse CE im öffentlichen Straßenverkehr, Absichern von Unfallstellen durch Aufbauen der notwendigen Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen, Einleiten von Maßnahmen der ersten Hilfe, Erstatten von Meldungen zu Unfällen und Räumen der Unfallstellen, Wählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen und Durchführen von Bau- und Bauinstandhaltungsmaßnahmen im Mauer- und Stahlbetonbau an Bauwerken, Durchführen von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Tiefbau an Straßen und Straßennebenanlagen und Abstimmen der Maßnahmen mit anderen, Anlegen und Pflegen von Grünflächen, Pflanzen und Pflegen von Gehölzen, Kontrollieren und Fällen von Bäumen, Durchführen von Maßnahmen des Winterdienstes, Auswählen und Aufbringen das Streugutes unter Verwendung von Fahrzeugen der Führerscheinklasse CE, Durchführen von Aufgaben der Streckenwartung, Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Veranlassen von Maßnahmen an Verkehrssicherungs- und Telematiksystemen, Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechniken.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Straßenwärter/innen sind in erster Linie im Öffentlichen Dienst bei den Straßenbauverwaltungen beschäftigt. Sie arbeiten bei den für Straßenunterhaltung zuständigen Abteilungen der Städte, Gemeinden, Kreise sowie in den Straßen- und Autobahnmeistereien der einzelnen Bundesländer und in privaten Betrieben der gewerblichen Wirtschaft.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH, öD | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
vom 11.07.2002 (BGBl. I S. 2604)
vom 04.05.2007 (BGBl. I S. 672)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin (gesetze-im-internet.de)