Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
52122
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2001)
Die Ausbildungsordnung tritt an die Stelle der Ausbildungsordnung von 1973. Während die alte Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildung in den Fachrichtungen Güterverkehr oder Personenverkehr vorsah, dauert die Ausbildung für Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen jetzt drei Jahre; eine Differenzierung nach Personen- und Güterverkehr findet nicht statt. In der Ausbildung soll auch die Fahrberechtigung für die Klassen CE oder D nach dem EU-Führerscheinrecht erworben werden. Zusätzlich zu Themen, die die Fahr- und Beförderungstätigkeit betreffen, geht es in der Ausbildung auch um Kompetenzen für die eigenverantwortliche Abwicklung komplexer Transportaufgaben innerhalb logistischer Ketten, sowie um die Wahrnehmung betriebswirtschaftlicher und qualitätssichernder Aufgaben und die Kundenkommunikation. Dieses Profil bietet die Chance, die Wertschätzung des Berufs wesentlich zu verbessern.