Maßschneider/Maßschneiderin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von individueller, maßgefertigter Bekleidung in verschiedenen Ausführungen und mit unterschiedlichen Verarbeitungstechniken, Entwickeln und Gestalten von Entwürfen nach modischen, funktionalen, historischen und technologischen Aspekten auch unter Einsatz rechnergestützter ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Maßschneider und Maßschneiderinnen sind sowohl in Werkstätten und Ateliers der handwerklichen Maßschneidereien und Änderungsschneidereien tätig als auch in Industriebetrieben und Modehäusern sowie in den Kostümabteilungen von Theatern, Film und Fernsehen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Schwerpunkte
Damen
Herren
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
vom 15.04.2004 (BGBl. I S. 571)
vom 09.05.2005 (BGBl. I S. 1292)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin (gesetze-im-internet.de)