Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fahrradmonteur/Fahrradmonteurin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
25252
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2004)
Für junge Menschen mit eher praktischer Begabung wurde der theoriegeminderte zweijährige Ausbildungsberuf "Fahrradmonteur / Fahrradmonteurin" in den letzten Monaten des Jahres 2003 erarbeitet. Die Ausbildungsbestimmungen wurden in enger Anlehnung an die Berufsbildpositionen der zuvor geregelten "Zweiradmechaniker/-in"-Ausbildung ( in Kraft ab 01.08.03) festgelegt (s.d.). Nach abgeschlossener zweijähriger Ausbildung besteht für fertig ausgebildete Fahrradmonteure und -monteurinnen die Möglichkeit zur Fortsetzung der Ausbildung im Ausbildungsberuf "Zweiradmechaniker/-in, jedoch ausschließlich in der Fachrichtung "Fahrradtechnik". Wird in weiteren zwei Jahren die Zweiradmechaniker-Ausbildung absolviert, so können von der vorher abgeleisteten Fahrradmonteur/-in-Ausbildung 18 Monate angerechnet, die dort abgelegten Zwischenprüfung und Abschlussprüfung als erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung - d.i. erster Teil der "gestreckten Abschlussprüfung" - in der Zweiradmechaniker-Ausbildung gewertet werden.