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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Fahrzeuginterieur-Mechaniker/Fahrzeuginterieur-Mechanikerin (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

28242

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2020)

Der dreijährige Ausbildungsberuf Fahrzeuginnenausstatter/-in aus dem Jahr 2003 wurde aufgrund von technologischen, strukturellen und organisatorischen Entwicklungen im Fahrzeug und in der Fahrzeugproduktion überarbeitet. Die Digitalisierung hatte - sowohl produktseitig (Connectivity, vernetzte Systeme, Hightech-Sitze) als auch produktionsseitig (vernetzte Produktion, Dokumentations- und Diagnosesysteme, 3-D-Druck von Ausstattungsteilen) - großen Einfluss auf die Gestaltung der Berufsausbildung. Montagetechniken für das Interieur rückten neben klassischen Ausstattungsthemen bei diesem Beruf immer mehr in den Vordergrund. Was ist neu? Der Ausbildungsberuf erhielt die neue Berufsbezeichnung „Fahrzeuginterieur-Mechaniker/-in“. Damit wurden den beiden Schwerpunkten des Berufes, der Innenausstattung und der Montage, auch im Titel Rechnung getragen. Aufgrund der o.g. Entwicklungen wurden im Ausbildungsrahmenplan die Montagetätigkeiten ausgeweitet und im Gegenzug die Ausbildungsinhalte zur Fahrzeuginnenausstattung reduziert. Ausbildungsinhalte zur digitalisierten Produktion und zur Arbeitsorganisation wurden neu festgelegt. Außerdem besteht die Möglichkeit, während der Ausbildung die Zusatzqualifikation „Additive Fertigungsverfahren“ zu absolvieren und eine entsprechende Prüfung abzulegen. Im Ausbildungsrahmenplan wurden die neuen Standardberufsbildpositionen „Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie Digitalisierte Arbeitswelt“ im Abschnitt B aufgenommen. Die Prüfung wurde neu konzipiert. Es wurde die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, d.h., es gibt eine Prüfung, die in zwei Teile zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten auseinander fällt. Beide Prüfungsteile fließen in die Bewertung ein. Teil 1 der Abschlussprüfung: im Prüfungsbereich „Herstellen eines Fahrzeuginterieurteils“ wird in sieben Stunden eine Arbeitsaufgabe durchgeführt. Die Arbeitsaufgabe wird durch ein situatives Fachgespräch von höchstens zehn Minuten ergänzt. In weiteren 90 Minuten werden zusätzlich Aufgaben schriftlich bearbeitet. Im Teil 1 der Prüfung steht die Fertigung des Fahrzeuginterieurs im Vordergrund. Teil 2 der Gesellenprüfung: Neben dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde werden drei weitere Prüfungsbereiche festgelegt: als praktischer Prüfungsbereich „Montageauftrag“ und die beiden schriftlichen Prüfungsbereiche „Auftrags- und Fertigungssteuerung“ und „Interieurtechnologien“. Im Prüfungsbereich „Montageauftrag“ wird in 18 Stunden ein betrieblicher Auftrag einschließlich Dokumentation durchgeführt. Davon beträgt die Prüfungszeit für das auftragsbezogene Fachgespräch 30 Minuten. In den schriftlichen Prüfungsbereichen „Auftrags- und Fertigungssteuerung“ sowie „Interieurtechnologien“ werden in jeweils 90 Minuten Aufgaben schriftlich bearbeitet. Die Prüfungszeit für die schriftlichen Prüfungsbereiche liegt bei insgesamt 330 Minuten und entspricht damit der Vorgabe der Hauptausschussempfehlung 158 zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen. Gewichtungs- und Bestehensregelung: Das Ergebnis von Teil 1 der Prüfung fließt mit 30 % in die Abschlussnote ein. Die schriftlichen Prüfungsbereiche aus Teil 2 umfassen insgesamt 40 % und aus Teil 1 ist ein in der Verordnung nicht festgelegter Prozentsatz hinzuzuzählen. Die Gewichtung der praktischen und schriftlichen Prüfungsbereiche ist somit ausgewogen. Der schulische Rahmenlehrplan wurde ebenfalls angepasst und mit dem Ausbildungsrahmenplan abgestimmt.

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