Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Mechatroniker/Mechatronikerin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
26112
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2018)
Anlass für die Änderungsverordnungen der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des/der Mechatroniker/in (2018) war, dass die Digitalisierung bisher in unterschiedlichem Umfang in den Ausbildungsbetrieben und an den Arbeitsplätzen der Fachkräfte angekommen ist. Dieser Situation entsprechend, sind Änderungen erfolgt, die sich in drei Punkten zusammenfassen lassen: 1. neue integrative Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ 2. Änderungen an einzelnen, weiteren Berufsbildpositionen 3. optionale Zusatzqualifikationen Die in den Punkten 1 und 2 hinterlegten Qualifikationen werden künftig in Aufgabenstelllungen der gestreckten Abschlussprüfung berücksichtigt. Die Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ ist bei den industriellen Metallberufen (Anlagenmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in, Konstruktionsmechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in und Zerspanungsmechaniker/-in), den industriellen Elektroberufen (Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Elektroniker/-in für Betriebstechnik, Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/-in für Geräte und Systeme und Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik) sowie beim Beruf Mechatroniker/-in inhaltsgleich.“ Parallel und ausgehend von den Ausbildungsrahmenplänen der einzelnen Berufe erfolgten Änderungen an den jeweiligen KMK-Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen. Mechatroniker/innen können des Weiteren vier optionale Zusatzqualifikationen wählen– Additive Fertigungsverfahren, Programmierung, IT-Sicherheit und Digitale Vernetzung, die insbesondere veränderte aus der Digitalisierung sich ergebende Qualifikationsbedarfe bedienen. Ausbildungsinhalte, Prüfungsregelungen und Ausbildungsrahmenpläne sind in der Verordnung dokumentiert.