Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Gärtner/Gärtnerin - Fachrichtung Friedhofsgärtnerei (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Vermehren und Kultivieren von Pflanzen, Anlegen, Pflegen und Erneuern von Grabstätten, Berücksichtigen von Friedhofsrecht und Friedhofsordnungen, Durchführen von Trauerbinderei und Herstellen von Dekorationen, Verkaufen von Pflanzen und Bindereierzeugnissen, Beraten von Kunden, Selbständiges Ausführen der Tätigkeiten unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes, Beachten von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Erfassen und Beurteilen betrieblicher Abläufe und wirtschaftlicher Zusammenhänge, Einsetzen und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen, Bearbeiten und Pflegen des Bodens, Beurteilen, Verwenden und Lagern von Erden und Substraten, Verwenden von Pflanzen und pflanzlichen Produkten unter Beachtung ihrer Ansprüche, Qualitätsstandards und Wirtschaftlichkeit, Einsetzen und Nutzen von Kulturräumen und Kultureinrichtungen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Gärtner/innen der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei arbeiten in Friedhofsgärtnereien, in Gartenbauunternehmen anderer Fachrichtungen sowie bei Friedhofsämtern oder -verwaltungen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Lw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
BaumschuleFriedhofsgärtnerei
Garten- und Landschaftsbau
Gemüsebau
Obstbau
Staudengärtnerei
Zierpflanzenbau
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
vom 06.03.1996 (BGBl. I S. 376)