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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

22302

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2004)

Die alte Ausbildungsverordnung vom 19. August 1980 wurde an die zeitgemäßen Anforderungen einer modernen und praxisnahen Berufsausbildung und an den aktuellen Stand der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der Holzbe- und -verarbeitenden Branche der Sägewerk-, Hobel-, Leimholz- und Holzwerkstoffindustrie angepasst. Eine Ausbildung mit einer Spezialisierung in Fachrichtungen gibt es nach dem Willen der Sozialparteien nicht mehr. Die veränderte neue Struktur der Ausbildung weist dagegen vier Wahlqualifikationseinheiten aus, die bei Abschluss des Ausbildungsvertrages bereits beachtet werden müssen. Die novellierte Ausbildungsordnung berücksichtigt neben der Sozialkompetenz insbesondere die erweiterte Fachkompetenz der zukünftigen Facharbeiter / Facharbeiterinnen. Hierfür steht das selbstständige Planen, Handeln und Kontrollieren der Arbeit sowie die Berücksichtigung von veränderten Arbeitstechnologien und neuen Werkstoffen. Die Ausbildungsinhalte wurden um die in den "Bündnisgesprächen für Arbeit" beschlossenen Anforderungen ergänzt bzw. flexibilisiert. Bei den Prüfungen wurden die Anforderungen und Inhalte modifiziert. Die Zwischen- und Abschlussprüfung gliedern sich wie bisher in einen praktischen und einen schriftlichen Teil. In der Zwischenprüfung ist nun jedoch eine praktische Arbeitsaufgabe durchzuführen und im schriftlichen Teil der Prüfung sind Aufgaben, die Bezug auf die praktische Aufgabe nehmen, zu bearbeiten. Dabei ist festzustellen, dass der Prüfling Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann. Der Ausbildungsrahmenplan ist mit seinen Zeitrichtwertangaben in zwei Abschnitte gegliedert: Fertigkeiten und Kenntnisse, die bis zur Zwischenprüfung und die nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen. Dies ermöglicht eine praxisgerechte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf betriebliche Verhältnisse. Für die Abschlussprüfung ist bei der Arbeitsaufgabe die festgelegte Wahlqualifikationseinheit zu berücksichtigen. Bei Ausführung der praktischen Arbeitsaufgabe soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen, die Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann. Die schriftliche Prüfung erfordert zukünftig Projektaufgaben aus drei in sich abgeschlossenen Prüfungsbereichen. Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde von der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ebenfalls überarbeitet und neu in Form von Lernfeldern konzipiert, die den Bedürfnissen an einen zeitgerechten Unterricht gerecht werden.

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Anerkannte Ausbildungsberufe

Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2024

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Ausbildungsvergütung

Gesamtübersicht über die tariflichen Ausbildungsvergütungen und weitere Informationen

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Welche Berufe gibt es?

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Kultusministerkonferenz (KMK)

Dokumentation der KMK über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen

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Berufesuche

Zuständige Stellen nach § 71 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)

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