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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Gestalter für visuelles Marketing/Gestalterin für visuelles Marketing (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

93222

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2004)

Der bisher gültige Ausbildungsberuf "Schauwerbegestalter/in" wurde am 1. August 2004 abgelöst vom Ausbildungsberuf "Gestalter/ Gestalterin für visuelles Marketing" und präsentiert sich nicht nur äußerlich, sondern auch in seinen Inhalten von Grund auf neu. Die kreative, gestalterische Tätigkeit ist nach wie vor bestimmend für diesen Beruf. Entsprechend den technischen, arbeitsorganisatorischen, wirtschaftlichen sowie gestaltungs- und werbebezogenen Entwicklungen sind verschiedene Inhalte neu hinzukommen: Zum einen sind die berufsbezogenen IT-Anwendungen zu erwähnen, wie die Anwendung von Grafik-, Layout- und Bildbearbeitungsprogrammen. Zum anderen wurden kaufmännische Inhalte ergänzt, damit die Befähigung erworben wird, Leistungen des visuellen Marketings zu planen, zu kalkulieren sowie für diese Leistungen Erfolgskontrollen durchzuführen. Kaufmännische Qualifikationen sind aber auch deshalb erforderlich, weil häufig ausgebildete Gestalter/innen für visuelles Marketing nach der Ausbildung eine eigenständige Existenz aufbauen. Ein Grundstock an kaufmännischen Qualifikationen erleichtert von der qualifikatorischen Seite diese Möglichkeit. Für ihre konzeptionelle und gestalterische Arbeit soll in der Ausbildung ferner ein Gespür für Lebensstile und Trends generell und in der jeweiligen Branche entwickelt werden. Hierzu bedarf es auch der Kooperationsfähigkeit mit dem Verkaufs- und Ausstellungspersonal, mit anderen gestalterischen und sonstigen Berufen sowie Partnerfirmen. Mit der neuen Ausbildung soll auch die Befähigung erworben werden, Erlebnisräume, Events, Veranstaltungen, Verkaufsaktionen und andere Aktionen zu konzipieren, zu inszenieren und zu gestalten. auch bei Messegesellschaften, Werbemittelgestaltern, Dekorationsfirmen und Herstellerfirmen der Industrie eingesetzt werden. In Industriebetrieben können Gestalter/innen für visuelles Marketing im Rahmen des Handelsmarketings Gestaltungsvorschläge entwickeln, um sie an die Handelspartner weiterzugeben. Auch Kommunen können Gestalter/innen für visuelles Marketing beauftragen, die Betreuung und Gestaltung von leerstehenden Schaufenstern und Geschäftsräumen zu übernehmen, um dadurch die Attraktivität des Standortes zu fördern. Inhaltlich sind bei der Modernisierung Ausbildungsvorschriften folgende Änderungen aufgenommen worden: die berufsbezogene Anwendung von Grafik-, Layout und Bildbearbeitungsprogramme, kaufmännische Inhalte, die zur Planung, Kalkulation und Erfolgskontrolle des visuellen Marketings befähigen, grundlegende kaufmännische Inhalte, die zu einer eigenen Unternehmensgründung dienlich sind. Mit der Modernisierung und Erweiterung des Aufgabenspektrums einher geht die Erweiterung des Tätigkeitsfeldes - und damit auch potenzieller Ausbildungsbetriebe - der Gestalter/innen für visuelles Marketing. Die "alten" Schauwerbegestalter/innen waren im wesentlichen damit beschäftigt, für den Handel Schaufenster, Werbeflächen und Verkaufsräume optisch ansprechend herzurichten. Dies gehört auch weiterhin zu den Aufgaben der modernisierten Berufs. Darüber hinaus sollen Gestalter/innen für visuelles Marketing jedoch zukünftig auch auf Messen, Ausstellungen und in der Industrie (Herstellerfirmen), bei Werbemittelgestaltern und Dekorationsfirmen eingesetzt - und ausgebildet - werden.

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