Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Bodenleger/Bodenlegerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen, Prüfen der Verlegebedingungen, Vorbereiten von Untergründen zum Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen sowie von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen, Herstellen von Untergründen, Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen, Behandeln von Oberflächen von Korkböden und anderen Bodenbelägen, Be- und Verarbeiten und Anbringen von Profilen, Instandsetzen und Instandhalten von textilen und elastischen Bodenbelägen sowie Fertigparkett und Schichtwerkstoffen, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung und Dokumentieren der Arbeit, Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen und Berechnen der erbrachten Leistung, Bedienen und Instandhalten von Geräten und Maschinen, Durchführen von Messungen und Dokumentieren der Ergebnisse, Auswählen und Einrichten von Geräten und Maschinen und Durchführen von Wartungsarbeiten, Manuelles und maschinelles Verarbeiten von Holz, Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metallen, Selbständiges und kundenorientiertes Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken, Planen und Koordinieren der Arbeit, Einrichten von Arbeitsplätzen und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Bodenleger/innen arbeiten insbesondere in Fußbodenverlegebetrieben, in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks sowie in allen Betrieben, die entsprechende Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel in Raumausstattungsabteilungen von Warenhäusern und in Fachgeschäften für Bodenbeläge oder Raumausstattung.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin
vom 17.06.2002 (BGBl. I S. 1861)