Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Bodenleger/Bodenlegerin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
33102
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2002)
Der Bodenleger / Bodenlegerin ist ein neuer staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsordnung wird nach § 25 BBIG erlassen. Die Ausbildung findet gleichermaßen im Handwerk und im Handel statt. Für die Berufsausbildung sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern zuständig. Die handwerkliche Ausbildung zum Bodenleger / zur Bodenlegerin ist im Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit dem in der Anlage B der Handwerksordnung unter Abs. I Ziffer 3 verzeichneten handwerksähnliches Gewerbe "Bodenleger" begründet zu sehen.