Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Parkettleger/Parkettlegerin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
33132
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2002)
Die alte Ausbildungsverordnung vom 3. Oktober 1973 wurde an den aktuellen Stand der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten des Parkettlegerhandwerks angepasst. Die Novellierung der Ausbildungsordnung berücksichtigt neben der Sozialkompetenz insbesondere die erweiterte Fachkompetenz der zukünftigen Gesellen/Gesellinnen. Hierfür steht das selbständige Planen, Handeln und Kontrollieren der Arbeit sowie die Berücksichtigung von veränderten Arbeitsmethoden und neuen Materialien. Im ersten Ausbildungsjahr ist zukünftig keine berufliche Grundbildung nach dem BGJ mehr gefordert. Die Ausbildungsinhalte wurden um die in den "Bündnisgesprächen für Arbeit" beschlossenen Anforderungen ergänzt bzw. flexibilisiert. Bei den Prüfungsanforderungen und -inhalten der Zwischen- und Gesellenprüfung werden praktische Arbeitsaufgaben gestellt, bei denen die Prüflinge die Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbständig und kundenorientiert planen, die Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sollen. Im praktischen Teil der Gesellenprüfung ist ein Fachgespräch über eine der Arbeitsaufgaben zu führen. Die schriftliche Prüfung erfordert zukünftig Projektaufgaben aus drei in sich abgeschlossenen Prüfungsbereichen. Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde von der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ebenfalls überarbeitet und neu konzeptiert.