Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
53132
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2015)
Der Beruf Werkfeuerwehrmann /-frau wurde im Jahr 2009 geschaffen und zunächst zeitlich befristet als Erprobungsverordnung erlassen. Nachdem die vom BIBB im Erprobungszeitraum durchgeführte Evaluierung die inhaltliche und zeitliche Ausgestaltung der Ausbildungsordnung in allen wesentlichen Punkten bestätigt hat, ist die Ausbildungsordnung 2015 in Dauerrecht überführt und in diesem Rahmen an aktuelle (Formulierungs)Standards angepasst worden. Inhaltliche Änderungen betreffen die Anpassung von Prüfungszeiten an die entsprechende Empfehlung des BIBB-Hauptausschuss aus dem Jahr 2013, geringfügige Anpassungen einzelner Lernziele im Ausbildungsrahmenplan, vor allem den handwerklichen Bereich, und eine um 2 Wochen geänderte Verteilung der Zeitrichtwerte zwischen den Bereichen „metalltechnische“ und „ sanitär-, heizungs- und klimatechnische Arbeiten“ für den Feuerwehreinsatz. Redaktionelle Änderungen betreffen die Gliederung und Systematik des Verordnungstextes, z.B. die Nummerierungen im Ausbildungsberufsbild und die Reihenfolge der Paragraphen. Wenngleich sich das Erscheinungsbild z.T. deutlich verändert, bleiben die Vorschriften in der Sache unverändert. Neu formuliert wurde im Ausbildungsrahmenplan die gesamte Berufsbildposition „Rettungssanitäter“, um sie an die 2008 überarbeitete Fassung der entsprechenden Empfehlungen des Bund / Länderausschusses „Rettungswesen“ anzupassen.