Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Modist/Modistin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
28222
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2004)
Mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin wurden die Regelungen des Lehrlingswesens im Modistenhandwerk aus dem Jahre 1966 (HW) und über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin aus dem Jahre 1969 (IH) aufgehoben. In die neue Verordnung, die sowohl für das Handwerk als auch für die Industrie gilt, wurden ebenfalls die Ausbildungsinhalte des Hut- und Mützenmacherhandwerks (bisherige Regelung von 1939) integriert. Neue Qualifikationsanforderungen wie das Vorbereiten von Arbeitsabläufen, der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, die Qualitätssicherung sowie das Arbeiten im Team und eine stärkere Kundenorientierung wurden in die Ausbildungsordnung aufgenommen. Berücksichtigt wurden ebenfalls veränderte fachliche Anforderungen im Bereich Schnitttechnik. Das selbstständige, kundenorientierte Entwickeln und Erarbeiten von Modellentwürfen auch unter Berücksichtigung historischer Gesichtspunkte sowie das Präsentieren von Kopfbedeckungen stellen neue Herausforderungen an die Kreativität angehender Modisten und Modistinnen dar. Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung auf der Basis der Inhalte des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung. Die Struktur der Zwischen- und Abschluss-/Gesellenprüfung wurde grundlegend verändert und dem heutigen Standard angepasst. Im praktischen Prüfungsteil werden drei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, durchführt. Für eine Arbeitsaufgabe reichen die Prüflinge vorab eigene Entwürfe ein. Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde in Form von Lernfeldern entwickelt.