Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Bootsbauer/Bootsbauerin - Fachrichtung Technik (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
25242, 33322
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2011)
Die bisherige Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer/zur Bootsbauerin vom 26. Juni 2000 (BGBl. I Nr. 30 S. 987) wurde an die veränderten beruflichen Anforderungen der Branche angepasst. Einbau, Reparatur und Wartung von technischen, elektrischen und elektronischen Komponenten und Systemen in Booten haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Aus diesem Grunde wurde der "klassische Bootsbauer", der ursprünglich ein Monoberuf ohne Differenzierungen war, nunmehr mit einer neuen Struktur in Form von zwei Fachrichtungen verordnet. Dabei deckt die Fachrichtung "Technik" die genannten neuen Aspekte ab, während die Fachrichtung "Neu-, Aus- und Umbau" weitgehend dem ursprünglichen Bootsbauerberuf entspricht.