Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Baustoffprüfer/Baustoffprüferin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
41432
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2005)
Die alte Ausbildungsverordnung vom 13. Mai 1975 wurde nun an die zeitgemäßen Anforderungen einer modernen und praxisnahen Berufsausbildung und an den aktuellen Stand der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung angepasst. Eine Ausbildung mit einer Spezialisierung in Fachrichtungen gibt es nach dem Willen der Sozialparteien nicht mehr. Die neue Struktur der Ausbildung verfügt nun über drei Schwerpunkte, nämlich: Geo-, Mörtel- und Beton- sowie Asphalttechnik, die bei Abschluss des Ausbildungsvertrages bereits beachtet werden sollen. Die Ausbildungsordnung berücksichtigt neben Lerninhalten zur Sozialkompetenz insbesondere die erweiterte Fachkompetenz der zukünftigen Facharbeiter/-innen. Hierfür steht das selbstständige Planen, Handeln und Kontrollieren der Arbeit sowie die Berücksichtigung von neuen Baustoffen, veränderten Labor- und Arbeitstechnologien. Die Ausbildungsinhalte wurden um die in den "Bündnisgesprächen für Arbeit" beschlossenen Anforderungen ergänzt bzw. flexibilisiert. Bei den Prüfungen wurden die Anforderungen und Inhalte modifiziert. Die Zwischen- und Abschlussprüfung gliedert sich wie bisher in einen praktischen und einen schriftlichen Teil. In der Zwischenprüfung ist nun jedoch eine praktische Arbeitsaufgabe durchzuführen und im schriftlichen Teil der Prüfung sind Aufgaben, die Bezug auf die praktische Aufgabe nehmen, zu bearbeiten. Dabei gilt es festzustellen, dass der Prüfling Arbeitsschritte und -abläufe planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann. Der Ausbildungsrahmenplan braucht nicht mehr die durch die frühere Zuordnung zum BGJ-Bau bedingte breite berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr zu berücksichtigen. Demzufolge können auch die Zeitrichtwertangaben im Ausbildungsrahmenplan übersichtlicher gegliedert werden. Nämlich in: Fertigkeiten und Kenntnisse, die bis zur Zwischenprüfung und die nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen. Dies ermöglicht u.a. eine praxisgerechte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf betriebliche Verhältnisse und die Zwischenprüfung. Für die Abschlussprüfung ist bei der Arbeitsaufgabe der festgelegte Schwerpunkt zu berücksichtigen. Bei der praktischen Prüfung soll der Prüfling zukünftig nachweisen, dass er die Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen, die Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann. Die schriftliche Prüfung erfordert zukünftig Projektaufgaben zu in sich abgeschlossenen Prüfungsbereichen. Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wird von der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ebenfalls überarbeitet und neu in Form von Lernfeldern konzipiert, die den Bedürfnissen an einen zeitgerechten Unterricht gerecht werden.