Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
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Hintergrund der Neuordnung (2016)
Schnell anwachsendes Fachwissen, neue Technologien und fortschreitende Digitalisierung haben eine Modernisierung der Ausbildungsverordnung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin unumgänglich gemacht.
Moderne Messverfahren, audiologische Befunde, dreidimensionale Abbilder des Ohres, ... programmierbare und technisch hochsensible Hörsysteme ermöglichen heute verbesserte Wege der Hilfe für Personen mit Hörbeeinträchtigungen. Darüber hinaus wird der Bereich des Gehörschutzes - in einer zunehmend lauter werdenden Umwelt - immer wichtiger.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher, gemeinsam mit Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis, die Ausbildungsverordnung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin auf den neuesten Stand gebracht.
Die modernisierte Ausbildungsordnung dieses anspruchsvollen Handwerksberufs hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Datum vom 28. April 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie trat am 1. August 2016 in Kraft und löste damit die Vorgängerverordnung aus dem Jahr 1997 ab.
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