Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Geigenbauer/Geigenbauerin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
93612
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2015)
Mit der Modernisierung der dreijährigen Ausbildung „Geigenbauer/Geigenbauerin“ wurde die Verordnung von 1997 abgelöst. Die Prüfungsform Zwischenprüfung und Gesellenprüfung wurde beibehalten. In der Zwischenprüfung soll der Auszubildende u. a. eine Arbeitsprobe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen sowie Aufgabenstellungen, die sich auf die Arbeitsprobe beziehen, schriftlich bearbeiten. Die Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen „Herstellen eines weißen spielfertigen Streichinstrumentes“, „Durchführen von Teilarbeiten“, „Planung und Konstruktion“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“. Im Gegensatz zur alten Verordnung von 1997, die für das Prüfungsstück 120 Stunden vorsieht, erlaubt die neue Verordnung von 2015 für das „Herstellen eines weißen spielfertigen Streichinstrumentes“ eine Prüfungszeit von 160 Stunden. Die Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung und die Gesellenprüfung sind prozessorientiert angelegt und folgen der BIBB-Hauptausschuss-Empfehlung 119. Erstmalig für die Geigenbauer-Auszubildenden wird in den Berufsschulen auf der Grundlage von Lernfeldern unterrichtet. Die Struktur der Lernfelder orientiert sich dabei an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen. Vorteile von Lernfeldern sind u.a. die Steigerung der Flexibilität im Hinblick auf die Sicherung der fachlichen Aktualität sowie die Förderung eines handlungsorientierten Unterrichts und entsprechender Prüfungen.