Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)/Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
63112
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2011)
Die große Dynamik im Tourismus hat sich auch auf die Qualifikationsanforderungen der Unternehmen in der Branche, wie Reisebüros, Reiseveranstalter, Geschäftsreisenservices und unternehmenseigenen Geschäftsreisemanagement, ausgewirkt. Durch die Aktualisierung des Ausbildungsberufs soll jungen Menschen eine moderne und zukunftsorientierte Ausbildung angeboten werden, die ihrem Interesse an anspruchsvollen beratenden und organisierenden Tätigkeiten in einer vielseitigen Branche entspricht. Die neue Berufsbezeichnung des alten Ausbildungsberufes Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau ist künftig Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)/ Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen). Die zentralen Aspekte der Modernisierung sind neben dem Bereich Geschäftsreisemanagement auch die stärkere Berücksichtigung der Kundenorientierung, Kundenbindung und des Marketings sowie die Integration von Wahl- und Zusatzqualifikationen in die neue Ausbildungsordnung. Als Wahlqualifikationseinheiten stehen nun Reisevermittlung, Reiseveranstaltung und Geschäftsreisen zur Auswahl. Durch die Integration der Wahl- und Zusatzqualifikationen wird das zuvor bestehende Strukturmodell des Ausbildungsberufes der drei Einsatzgebiete - Reiseveranstaltung, Reisevermittlung Touristik und Reisevermittlung Beförderung - aufgelöst. Die drei Einsatzgebiete wurden in drei sechsmonatige Wahlqualifikationseinheiten überführt. Diese Wahlqualifikationseinheiten beinhalten nun jeweils sehr spezifische Kompetenzanforderungen der drei zentralen Tätigkeitsbereiche von Tourismuskaufleuten (Kaufkaufleuten für Privat- und Geschäftsreisen). Die nicht gewählten Wahlqualifikationen stehen allen Auszubildenden als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Damit wurde in einem weiteren kaufmännischen Beruf von der durch die BBiG-Novellierung 2005 geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Zusatzqualifikationen nach § 49 BBiG in einen anerkannten Ausbildungsberuf aufzunehmen. Grundsätzlich dienen Zusatzqualifikationen der Förderung leistungsstarker Auszubildender, die schon während der Ausbildung ihr Profil ausbauen und erweitern wollen, indem sie über die Ausbildung hinausgehende Qualifikationen erwerben, die in einer gesonderten mündlichen Prüfung abgenommen und in einem entsprechenden Zeugnis dokumentiert werden. Die Prüfung umfasst die Inhalte der als Zusatzqualifikation gewählten Wahlqualifikation, sie wird in Form eines auftragsbezogenen Fachgesprächs durchgeführt. Der Rahmenlehrplan wurde so gestaltet, dass die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung im ersten Ausbildungsjahr mit den Kaufleuten für Tourismus und Freizeit grundsätzlich besteht. Dies ist jedoch lediglich als Option zu verstehen, falls in bestimmten Regionen keine Fachklassen eingerichtet werden können. Damit wurde der Forderung nach Bildung von Berufsgruppen gemäß den Leitlinien des Innovationskreises Berufliche Bildung (IKBB) entsprochen.