Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fachkraft für Hafenlogistik (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
51332
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2006)
Am 1. August 2006 trat die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik in Kraft. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Seegüterkontrolleur vom 4. Februar 1975 wurde damit aufgehoben. Der Beruf des Seegüterkontrolleurs wurde bisher primär im Hamburger Hafen ausgebildet. Die Neuordnung zur Fachkraft für Hafenlogistik berücksichtigt jetzt nicht nur die Anforderungen der Betriebe in den Seehäfen, sondern schließt die Binnenhäfen mit ein. Die wirtschaftliche und technische Entwicklung in der Hafenlogistik und die Ausweitung auf die Binnenhäfen machten die Neuordnung und eine neue Berufsbezeichnung erforderlich. Das Anforderungsprofil der Fachkräfte für Hafenlogistik hat sich verändert und erweitert. Zu den bisherigen Arbeitsaufgaben im Bereich des Güterumschlags, der Lagerung und der Ladungs- und Warenkontrolle sind die hafenspezifischen Arbeitsaufgaben rund um den Container hinzugekommen. Die Planung und Durchführung logistischer Prozesse bilden einen Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit. Das kundenorientierte Ausführen von Arbeitsaufträgen, das Arbeiten im Team und das fachspezifische Kommunizieren in einer Fremdsprache sowie das Nutzen von Informations- und Kommunikationstechniken wurden in die Ausbildungsordnung integriert. Darüber hinaus wurden eine stärkere Prozessorientierung sowie das Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen berücksichtigt. Die Struktur der Zwischen- und Abschlussprüfung wurde grundlegend verändert und dem heutigen Standard angepasst. Die Zwischenprüfung, die zukünftig Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden wird, erstreckt sich über die innerhalb der ersten 18 Monate der Ausbildung vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Für die Zwischenprüfung müssen zwei praktische Arbeitsaufgaben durchgeführt sowie schriftlichen Aufgaben, die sich auf diese Arbeitsaufgaben beziehen, bearbeitet werden. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil werden die Bereiche Güterumschlag, Lagerung und Güterkontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Der praktische Teil umfasst drei Arbeitsaufgaben, die aus mehreren Teilen bestehen können. Als Arbeitsaufgaben kommen insbesondere das Erstellen einer Ladungsplanung, der Umschlagen von Gütern, das Lagern von Gütern oder das Behandeln von Gütern in Betracht. Hierüber wird ein Fachgespräch geführt, dass aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann. Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde in Form von Lernfeldern entwickelt und korrespondiert mit dem Ausbildungsrahmenplan.