Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Tierpfleger/Tierpflegerin - Fachrichtung Tierheim und Tierpension (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Tränken, Füttern und Pflegen von Tieren, Erziehen und Ausbilden von Hunden, Betreuen von Besuchern/Kunden und Besucher-/Kundengruppen, Beraten der Besucher und Kunden über den Erwerb und das Halten von Tieren sowie die Erziehung von Hunden, Ausführen von kaufmännischen und verwaltenden Arbeiten, Selbständiges Ausführen der Arbeiten unter Beachtung des Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten, Pflegen und Versorgen von Tieren, Erkennen und Berücksichtigen der Systematik, Anatomie, Physiologie und des Verhaltens von Tieren, Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten der Tierunterkünfte, Anlegen von spezifischen Haltungseinrichtungen an, Transportieren von Tieren, Erkennen und Vorbeugen von Krankheiten, Mitwirken bei der Behandlung von Tieren, Kommunizieren mit internen und externen Kunden, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Tierpfleger/innen der Fachrichtung Tierheim und Tierpension arbeiten vorwiegend in Tierheimen, Tierpensionen und Hundeschulen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Forschung und Klinik
Zoo
Tierheim und Tierpension
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin
vom 03.07.2003 (BGBl. I S. 1093)