Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Tierpfleger/Tierpflegerin - Fachrichtung Tierheim und Tierpension (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
11582, 11522
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2003)
Seit 1984 gibt es den Tierpfleger/die Tierpflegerin in den Fachrichtungen „Haus- und Versuchstierpflege" und und „Zootierpflege"; durch eine Änderungsverordnung vom 17.6.1999 kommt nunmehr die Fachrichtung „Tierheim- und Pensionstierpflege" hinzu. Die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre richten sich für alle drei Fachrichtungen nach der Ausbildungsordnung von 1984; neu sind lediglich die Bestimmungen für das dritte Ausbildungsjahr in der Fachrichtung „Tierheim- und Pensionstierpflege". Die Ausbildungsordnung ist bis zum 2003 befristet, alle Berufausbildungsverhältnisse, die am 1.7.2003 bestehen, werden nach dieser Verordnung zu Ende geführt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist beauftragt worden, die weitere Entwicklung im Rahmen einer Evaluierung zu begleiten, um die Grundlage für die Erarbeitung einer neuen Ausbildungsordnung zu schaffen. Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. März 1999 neu gefasst und mit der neuen Ausbildungsverordnung abgestimmt.